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REACH, LFGB, GPSR: Was die Prüfsiegel wirklich bedeuten

Lupe, Maßband und Materialproben auf einem Eichenschreibtisch

REACH, LFGB, GPSR: Drei Kürzel, die auf immer mehr Produktseiten stehen. Zwei davon sagen etwas über das Material aus, eines nur darüber, ob du weißt, wer haftet. Hier steht, was tatsächlich dahintersteckt.

REACH — was im Material stecken darf

REACH ist die EU-Chemikalienverordnung. Für Katzenzubehör ist vor allem Anhang XVII relevant: die Liste der Stoffe, die in Erzeugnissen beschränkt oder verboten sind. Bei Kunststoffen, Textilien und Beschichtungen geht es praktisch um vier Gruppen:

  • Phthalate — Weichmacher in PVC, etwa in Saugnäpfen.
  • PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) — in schwarzen, gummiartigen Materialien und Griffen.
  • Azofarbstoffe — in gefärbten Textilien, etwa im Bezug einer Liege.
  • Nickel — in Metallteilen mit längerem Hautkontakt.

Wichtig zu wissen: REACH ist geltendes Recht, kein freiwilliges Siegel. „REACH-geprüft" bedeutet, dass jemand tatsächlich ein Labor beauftragt hat, es nachzumessen — nicht bloß, dass es hätte eingehalten werden müssen.

LFGB — der Maßstab für alles, was in den Mund kommt

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch regelt in § 30 und § 31 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Geprüft wird, ob aus dem Material Bestandteile in das Lebensmittel übergehen — die sogenannte Migration.

Für Katzenzubehör betrifft das alles, was mit Futter oder Zunge in Berührung kommt: Schleckmatten, Näpfe, Futtermatten. Ein Silikon nach LFGB § 30/31 erfüllt denselben Maßstab wie ein Backblech oder ein Teigschaber in deiner Küche. Das ist die konkrete Bedeutung des Siegels — kein Marketingbegriff, sondern eine messbare Prüfung.

GPSR — wer haftet, und ob du ihn erreichst

Die General Product Safety Regulation (EU) 2023/988 gilt seit Dezember 2024. Sie prüft kein Material. Sie regelt, dass jedes Produkt eine identifizierbare verantwortliche Person in der EU haben muss und dass diese Angaben für Käufer sichtbar sind.

Auf einer sauber geführten Produktseite findest du deshalb:

  • Hersteller mit Anschrift
  • eine verantwortliche Person oder einen Importeur in der EU
  • Produktkennzeichnung wie Modell- oder Chargennummer
  • Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache

GPSR-Konformität ist damit kein Qualitätsversprechen, sondern ein Transparenzversprechen: Du weißt, an wen du dich wendest, wenn etwas nicht stimmt. Genau das fehlt bei anonymen Marktplatzangeboten regelmäßig.

Was diese Siegel nicht sagen

Ehrlich bleiben gehört dazu:

  • Keines der drei prüft die Haltbarkeit. Eine REACH-konforme Fensterliege kann trotzdem eine zu dünne Rohrwand haben. Traglast ist eine separate mechanische Prüfung.
  • Keines prüft Tierwohl oder Ergonomie. Ob die Pins einer Bürste abgerundet sind, steht in keiner dieser Verordnungen.
  • „Geprüft" ohne Angabe der Norm heißt wenig. Frag nach: Welche Norm, welcher Prüfbericht, welches Datum.

Die drei Fragen vor dem Kauf

  1. Wer ist die verantwortliche Person in der EU? Steht sie mit Adresse auf der Produktseite?
  2. Welche Norm wurde geprüft — und wann? „REACH Anhang XVII" ist eine Antwort, „geprüfte Qualität" nicht.
  3. Gibt es eine mechanische Angabe? Traglast, Wandstärke, Maße. Zahlen, die ein Hersteller nur nennt, wenn er sie kennt.

Wenn ein Anbieter alle drei beantworten kann, ist das ein besseres Signal als jedes Siegel-Logo im Produktbild.